
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
IDEAL-X - Gunnar Menzel – Unternehmensberatung und Projektmanagement
I. Geltungsbereich und Definitionen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Gunnar Menzel (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über Beratungs- und Projektmanagement-Dienstleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“).
- Definitionen:
- „Dienstleistungen“: Leistungen zur Optimierung von Unternehmensprozessen, Implementierung von Künstlicher Intelligenz (KI), Automatisierungen sowie verwandte Beratungs- und Managementservices.
- „Künstliche Intelligenz (KI)“: Technologien, die auf Algorithmen basieren und maschinelle Datenverarbeitung sowie automatisierte Entscheidungsfindung ermöglichen.
- „Software-Tools“: Tools oder Programme, die zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen genutzt werden, sowohl proprietäre als auch Drittanbieter-Software.
- Diese AGB gelten für Einzelprojekte sowie für fortlaufende Leistungen. Eine Erfolgszusage ist nicht geschuldet.
II. Leistungen und Projektumfang
- Der Anbieter erbringt die im Projektplan definierten Dienstleistungen. Der Projektplan enthält Leistungsbeschreibungen, Zeitpläne und Meilensteine.
- Die Dienstleistungen können unter Einbeziehung von KI und Software-Tools erfolgen. Der Kunde erkennt an, dass die Ergebnisse nicht immer fehlerfrei oder frei von Abweichungen sein können.
- Änderungen des Leistungsumfangs sind schriftlich zu vereinbaren. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.
III. Datenschutz
- Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere DSGVO).
- Eine detaillierte Beschreibung zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er die datenschutzrechtlichen Anforderungen bei Nutzung der Ergebnisse einhält. Bei Bedarf wird eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) abgeschlossen.
IV. Nutzung und Rechte an Ergebnissen
- Die durch die Dienstleistungen erstellten Ergebnisse stehen dem Kunden zur Verfügung.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, Methoden, Algorithmen oder anonymisierte Daten für eigene Zwecke weiterzuentwickeln.
- Der Kunde stellt sicher, dass die Ergebnisse nicht für rechtswidrige Zwecke verwendet werden.
V. Änderungsmanagement
- Änderungswünsche des Kunden sind schriftlich einzureichen. Der Anbieter prüft die Auswirkungen auf Kosten, Zeitplan und Projektziele.
- Änderungen, die den Projektumfang erheblich verändern, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
VI. Leistungskontrolle und Abnahme
- Der Anbieter dokumentiert regelmäßig den Fortschritt der Dienstleistungen. Nach Abschluss des Projekts erhält der Kunde eine Abschlussdokumentation.
- Der Kunde prüft die Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt. Erfolgt keine Beanstandung, gelten die Leistungen als abgenommen.
VII. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und technischen Voraussetzungen bereit.
- Der Kunde prüft die vom Anbieter generierten Ergebnisse vor Nutzung auf Richtigkeit.
VIII. Haftung
- Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf wesentliche Vertragspflichten begrenzt.
- Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
- Der Anbieter haftet nicht gegenüber Dritten, wenn die vom Kunden generierten Ergebnisse oder Tools für illegale Zwecke verwendet werden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtmäßige Nutzung.
- Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Störungen oder Ausfälle der KI-Tools oder Software, sofern diese nicht fehlerhaft integriert wurden.
IX. Support und Verfügbarkeit
- Der Anbieter bietet Support für die eingesetzten Technologien nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Kunde ist für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software und Tools verantwortlich.
X. Leistung von Dritten (Subunternehmer)
- Der Anbieter darf Subunternehmer einsetzen, bleibt aber für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen verantwortlich.
XI. Vertragsbeendigung
- Bei fortlaufenden Leistungen gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende, sofern keine abweichende vertragliche Vereinbarung
Stand: Dezember 2024
